unser Interesse besteht darin, Ihnen mit unserem Angebot von Kurz- und Tagesfahrten unser Land Sachen, sowie die angrenzenden Regionen näher zu bringen, und Ihnen die Fahrten so angenehm wie möglich zu machen.
Dafür haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören aber auch klare rechtliche Verhältnisse. Wir bitten Sie deshalb, den Reisebedingungen, die dem neuen Reisegesetz gem. § 651 ff. entsprechen, Ihre Aufmerksamkeit zu widmen.
Mit Ihrer Anmeldung für eine Kurz- oder Tagesfahrt bietet Ihnen das Unternehmen LorenzREISEN, Inhaber Volker Lorenz e.K., den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sind weitere Personen in der Anmeldung aufgeführt, kommt auch mit diesen ein Vertrag zustande, soweit der Anmelder nur als Vertreter für Dritte auftritt. Der Anmelder haftet nach den allgem. Bestimmungen, und sofern er eine besondere Verpflichtung übernommen hat, für die Vertretenen, wie für seine eigene Verpflichtung.
Sie erhalten sofort oder in angemessener Zeit eine Reisebestätigung. Damit ist der Vertrag zustande gekommen. Die Reisebestätigung enthält alle wichtigen Angaben, wie den Reisetag, den Zielort, die gebuchten Plätze und Reisepreis. Die Reiseanmeldung und Bestätigung ist gleichzeitig Ihr Fahrtausweis.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt für den Gast, wie für den Reiseveranstalter dann verbindlich, wenn innerhalb von 10 Tagen seitens des Gastes keine Rücktrittserklärung vorliegt oder vom Veranstalter eine dem Programm richtiggehende Korrektur erfolgt.
Grundsätzlich empfehlen wir für die Kurz- und Tagesfahrten eine frühzeitige Anmeldung, damit die Gewähr für die Erfüllung Ihrer Reisewünsche gegeben ist. Bei der Anmeldung für Tagesfahrten ist keine Anzahlung erforderlich.
Die Zahlung des Reisepreises hat vor Antritt der Tagesfahrt in Form einer Überweisung oder Barzahlung bis fünf Tage vor Fahrtbeginn zu erfolgen.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Weitergehende Abreden bedürfen der schriftlichen Vereinbahrung.
Bei allen Veranstaltungen treten wir lediglich als Vermittler der in Anspruch genommenen Leistungsträger auf, und übernehmen keine Haftung bei Verlusten, Beschädigungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.
10. - 7. Tag vor Reisebeginn | 20 % des Reisepreises pro Person |
6. - 5. Tag vor Reisebeginn | 50 % des Reisepreises pro Person |
ab dem 4. Tag vor Reisebeginn | 100 % des Reisepreises pro Person |
Bis zum Fahrtantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Fahrt teilnimmt. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Bean-standungen unverzüglich dem örtlichen Ansprechpartner zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden, haften wir auch dann nicht, wenn die Veranstaltungen durch uns gebucht werden.
Jede uns betreffende Haftung ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit der Schaden weder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Die Beschränkung unserer Haftung besteht auch dann, wenn das Verschulden bei einem Leistungsträger liegt. Soweit gesetzliche Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen bestehen, können wir uns auf diese berufen (z.B.: HGB, EVO, BeOKraft, BGB).
Verletzen wir schuldhaft die uns obliegenden Pflichten, so sind wir dem Reisenden zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens nach Maßgabe des Reisevertragsgesetzes verpflichtet.
Der Reisende ist für sein Reisegepäck, also auch für im Bus zurückgelassene Sachen, selbst verantwortlich. Bei der Gepäckverladung muss der Fahrgast selbst darauf achten, dass seine Gepäckstücke eingeladen werden. Bei Verlust, Beschädigung oder Verwechslung haften wir nicht. Das Gepäck ist im Bus nicht versichert.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Gerichtsstand ist Dresden.